Frei von Zusatzstoffen Schweizer Käse – ein Naturprodukt
Schweizer Käse enthält ausschliesslich natürliche Zutaten. Damit entspricht er perfekt dem Bedürfnis unserer Zeit nach unverfälschten Produkten und gesunder Ernährung. Und: Die Schweizer Käsebranche verzichtet sogar freiwillig auf gesetzlich eigentlich erlaubte Farbstoffe oder Konservierungsmittel. Dies regelt die freiwillige Verzichtserklärung der Branche, eine Art Reinheitsgebot oder Ehrenkodex der Schweizer Käser.
Alles Gute der Natur
Schweizer Käse steht für Natürlichkeit: Von der hochwertigen Schweizer Milch übers Lab bis zu den Bakterienkulturen. Es gibt viele gute Gründe für Schweizer Milch wie z.B. das Grasland Schweiz, gutes Futter, eine strenge Tierschutzgesetzgebung sowie regelmässige und unabhängige Kontrollen. Schweizer Milch wird nicht umsonst auch als das „weisse Gold“ bezeichnet.
Aber auch die Käseproduktion und die Affinage (Pflege und Reifung) stehen in der Schweiz als Synonym für Natürlichkeit. Die Frage nach E-Nummern, Konservierungsmitteln oder Geschmacksverstärkern erübrigt sich – Schweizer Käse ist Natur pur aus dem Besten der Schweiz.

Schweizer Käse wird auf der ganzen Welt geliebt. Für seinen einzigartigen Geschmack, seine unbestrittene Qualität und seine Authentizität. Hinter dieser Echtheit stehen neben handwerklichem Können und Leidenschaft auch hohe Ansprüche der heimischen Käserinnen und Käser an ihr eigenes Tun und Wirken sowie strenge Vorschriften, Regeln und Kontrollen. Die schweizerische Lebensmittelverordnung legt u.a. die Anforderungen an Lebensmittel tierischer Herkunft fest und regelt deren besondere Kennzeichnung. Dazu kommen strenge Umwelt- und Hygieneauflagen sowie brancheninterne und sortenspezifische Produktionsrichtlinien.
Die Lebensmittelverordnung des Bundes
Für die Herstellung von Schweizer Käse existieren sehr präzise Regeln und exakte Vorschriften. So definiert das schweizerische Lebensmittelrecht mittels Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) diese Lebensmittel sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse im Detail. Auch legt die Verordnung die Anforderungen an diese Produkte fest und regelt deren besondere Kennzeichnung. Grundlage dazu bildet die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-Verordnung (LGV).
Freiwilliger Verzicht auf Zusatzstoffe

Bei der Herstellung und der Pflege von Schweizer Käse sind – wie in der EU – gewisse Zusatzstoffe erlaubt. Um sich jedoch deutlich von Importprodukten abzugrenzen, hat die Schweizer Käsebranche 2002 beschlossen, sich freiwillig an noch strengere Vorgaben zu halten und auf künstlich hergestellte Farbstoffe und verschiedene antibiotisch wirkende Konservierungsmittel zu verzichten. Dies wird in der „freiwilligen Verzichtserklärung“ festgehalten. Dieser Branchenkodex wird seither alle drei Jahre von einer grossen Mehrheit der Schweizer Käserinnen und Käser unterzeichnet. Vom Branchenkodex ausgenommen sind einzig Frischkäse, saisonale Spezialitäten, Schmelzkäse sowie die Schmelzkäsezubereitung.
Konkret verpflichtet sich die Branche mit der „freiwilligen Verzichtserklärung“ bei der Herstellung und Pflege von Extrahart-, Hart-, Halbhart- und Weichkäse auf folgende Zusatzstoffe zu verzichten:
- mittels gentechnischer Verfahren hergestellte Labstoffe
- Zusatzstoffe zur Verhinderung von Fehlgärungen: Nisin (E 234), Lysozym (E 1105), Natriumnitrat (E 251) und Kaliumnitrat (E 252)
- Synthetisch hergestellte Färbemittel
- Zusatzstoffe zur Oberflächenbehandlung: Natamycin (E 235)
Ein starkes Zeichen der Schweizer Käsebranche für die Natürlichkeit und Qualität ihrer Produkte!
Schon gewusst? Schweizer Käserinde ist unproblematisch.
Beim Raclette wird die Käserinde traditionell mitgegessen. Kein Problem bei Schweizer Raclettekäse, denn der Branchenkodex verbietet den Einsatz von antibiotisch wirkenden Zusatzstoffen wie z.B. Natamycin. Somit kann bei Schweizer Käse die Rinde ganz grundsätzlich problemlos mitgegessen werden – auch wenn sie zugegebenermassen nicht bei allen Sorten gleich gut schmeckt.